Bereits letztes Jahr gab es einige Gerichtsurteile zu der Frage, ob das Akronym “A.C.A.B”, das sich mittlerweile auf Kleidungsstücken, Mützen, etc. besonders bei Anhängern der linken Szene häufiger findet, als strafbare Beleidigung von Polizeibeamten zu werten ist.
“All Cops are Bastards” soll die Bedeutung des Akronyms sein, auf Deutsch also in etwa “Alle Polizisten sind Hurensöhne”. Wobei andere Behauptungen dahin gehen, das Akronym bedeute “All Colors Are Beautiful”, “All Chicks Are Beautiful” oder auch “Acht Cola – Acht Bier”.
Sogar eine Art AC-AB-Beleidigungsmobil sollen Fans des FC St. Pauli beim Aachener Strassenverkehrsamt angemeldet haben. Nach Beschwerden der Polizei wurde diesem Fahrzeug dann sogar die Zulassung widerrufen, was das Verwaltungsgericht Aachen aber – meines Erachtens zutreffend – explizit nicht mit dem Kennzeichen-Akronym begründet hat. Jedenfalls beim VG Aachen macht man den Akronym-Unsinn also anscheinend nicht mit!
Anders aber manche Strafgerichte. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich. Erst kürzlich letztinstanzlich das OLG Karlsruhe in einem nicht eindeutigen Fall. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Tucholsky-Zitat “Soldaten sind Mörder” (BVerfGE 93, 266) versuchen die Gerichte ersichtlich eine Abgrenzung nach den dort aufgestellten Kriterien einer Ehrverletzung.
Da es sich – wenn überhaupt – um die Beleidigung eines Personenkollektivs handelt, kann eine Beleidigung nach gefestigter Rechstprechung nur dann vorliegen, wenn die Aussage gegenüber einem von der Allgemeinheit deutlich angrenzbarem Personenkreis erfolgt. Dies lösen die Gerichte zum Teil dahingehend, dass konkret angesprochene Polizeibeamte z.B. alle Polizisten im Fussballstadion sein sollen. Wieso dieser Ansatz jedoch auch falsch ist, haben Klas/Blatt – HRRS 2012, 388 ausführlich dargelegt.
Über den (Un-)Sinn derartiger “Rechtsprechung” bzw. ausufernden Strafverfolgungseifer sinnierend, fielen mir seitdem eine Vielzahl Aachener Verkehrsteilnehmer mit AC-AB-Kennzeichen auf. Es scheint mir fast so, als wären diese Kennzeichen fast vollständig (also von 1-9999) ausgegeben worden, dies mag aber nur mein persönlicher Eindruck sein. Mann, Mann, Mann, hoffentlich fahren hinter diesen – wahrscheinlich ahnungslosen Verkehrsteilnehmern- nicht allzu dünnhäutige Polizisten hinterher!
Bei diesem Sinnieren blieb es, bis ich heute im Blog des Kollegen Burhoff las, dass andere Strassenverkehrsämter offensichtlich mehr Bedenken tragen. So meldete die WELT bereits letztes Jahr, dass das Landratsamt Schwandorf das Nostalgiekennzeichen BUL (Burglengenfeld) in der Kennzeichen-Kombination “BUL-LE” nicht ausgeben will, weil man zu der Meinung gelangt sei, dieses Kennzeichen sei anstößig und könnte beleidigenden Charakter haben… Der Kollege Burhoff bringt es in seinem Blog auf den Punkt: “So ein Bullshit!”
Also, Polizisten werden – gerade auch noch im Fussballstadion – durch ein hochgehaltenes Transparent mit der Aufschrift ACAB beleidigt? Autokennzeichen können „beleidigenden Charakter“ haben? WTF?!?!??!