BUL-LE oder AC-AB – Beleidigende Kennzeichen?

ACABBereits letztes Jahr gab es einige Gerichtsurteile zu der Frage, ob das Akronym “A.C.A.B”, das sich mittlerweile auf Kleidungsstücken, Mützen, etc. besonders bei Anhängern der linken Szene häufiger findet, als strafbare Beleidigung von Polizeibeamten zu werten ist.

“All Cops are Bastards” soll die Bedeutung des Akronyms sein, auf Deutsch also in etwa “Alle Polizisten sind Hurensöhne”. Wobei andere Behauptungen dahin gehen, das Akronym bedeute “All Colors Are Beautiful”, “All Chicks Are Beautiful” oder auch “Acht Cola – Acht Bier”.

Sogar eine Art AC-AB-Beleidigungsmobil sollen Fans des FC St. Pauli beim Aachener Strassenverkehrsamt angemeldet haben. Nach Beschwerden der Polizei wurde diesem Fahrzeug dann sogar die Zulassung widerrufen, was das Verwaltungsgericht Aachen aber – meines Erachtens zutreffend – explizit nicht mit dem Kennzeichen-Akronym begründet hat. Jedenfalls beim VG Aachen macht man den Akronym-Unsinn also anscheinend nicht mit!

Anders aber manche Strafgerichte. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich.  Erst kürzlich letztinstanzlich das OLG Karlsruhe in einem nicht eindeutigen Fall. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Tucholsky-Zitat “Soldaten sind Mörder” (BVerfGE 93, 266) versuchen die Gerichte ersichtlich eine Abgrenzung nach den dort aufgestellten Kriterien einer Ehrverletzung.

Da es sich – wenn überhaupt – um die Beleidigung eines Personenkollektivs handelt, kann eine Beleidigung nach gefestigter Rechstprechung nur dann vorliegen, wenn die Aussage gegenüber einem von der Allgemeinheit deutlich angrenzbarem Personenkreis erfolgt. Dies lösen die Gerichte zum Teil dahingehend, dass konkret angesprochene Polizeibeamte z.B. alle Polizisten im Fussballstadion sein sollen. Wieso dieser Ansatz jedoch auch falsch ist, haben Klas/Blatt – HRRS 2012, 388 ausführlich dargelegt.

Über den (Un-)Sinn derartiger “Rechtsprechung” bzw. ausufernden Strafverfolgungseifer sinnierend, fielen mir seitdem eine Vielzahl Aachener Verkehrsteilnehmer mit AC-AB-Kennzeichen auf. Es scheint mir fast so, als wären diese Kennzeichen fast vollständig (also von 1-9999) ausgegeben worden, dies mag aber nur mein persönlicher Eindruck sein. Mann, Mann, Mann, hoffentlich fahren hinter diesen – wahrscheinlich ahnungslosen Verkehrsteilnehmern- nicht allzu dünnhäutige Polizisten hinterher!

Bei diesem Sinnieren blieb es, bis ich heute im Blog des Kollegen Burhoff las, dass andere Strassenverkehrsämter offensichtlich mehr Bedenken tragen. So meldete die WELT bereits letztes Jahr, dass das Landratsamt Schwandorf das Nostalgiekennzeichen BUL (Burglengenfeld) in der Kennzeichen-Kombination “BUL-LE” nicht ausgeben will, weil man zu der Meinung gelangt sei, dieses Kennzeichen sei anstößig und könnte beleidigenden Charakter haben… Der Kollege Burhoff bringt es in seinem Blog auf den Punkt: “So ein Bullshit!”

Also, Polizisten werden – gerade auch noch im Fussballstadion – durch ein hochgehaltenes Transparent mit der Aufschrift ACAB beleidigt? Autokennzeichen können „beleidigenden Charakter“ haben?  WTF?!?!??!

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The Move – Umzug RA Koll

umzug photoIn eigener Sache:

Der Jahreswechsel steht bevor, und so wie sich viele Dinge zum Jahreswechsel ändern, ändert sich auch bei mir Einiges. Der Kollege Tamrzadeh und ich verlassen die bestehende Bürogemeinschaft zum Ende des Jahres. Wir freuen uns, Sie schon ab dem 17. Dezember 2012 in unseren neuen Räumen der ehemaligen Sparkasse in der

Oppenhoffallee 3/5, in 52066 Aachen,

willkommen zu heißen. Telefon- und Telefaxnummern bleiben bestehen. Sollten Sie während der Umzugsphase wider Erwarten Probleme haben uns zu erreichen, können Sie uns jederzeit unter der Nummer

0700 – ANWALTKOLL
(0700 – 269 258 5655)

erreichen. Unsere neue email-Adresse lautet info@koll-tamrzadeh.de. Die Internetseite www.koll-tamrzadeh.de befindet sich noch im Aufbau.

Bei der Wahl unserer neuen Büroräume haben wir unter anderem die örtliche Verankerung der Kanzlei nicht aus den Augen verloren. Weiterhin ist uns traditionell die Gerichtsnähe sehr wichtig sowie Büroräume, die auf Grund ihrer besonderen Eigenschaften ein effektives Arbeiten ermöglichen. All dies haben wir 50 Meter neben den bisherigen Büroräumen gefunden.

Das über die Jahre gewachsene Netzwerk von spezialisierten Kollegen bleibt natürlich bestehen.

Ich würde mich freuen, Sie in den neuen Büroräumen begrüßen zu können!

Photo by aj82

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Besetzungsrügen am BGH – Was macht Sitzgruppe 3?

Bisher haben sich Sitzgruppe 1 und Sitzgruppe 2 des BGH zur Frage der vorschriftswidrigen bzw. verfassungswidrigen Besetzung des 2. Strafsensats des Bundesgerichtshofs geäußert. Dazu gibt es die Pressemitteilung des BGH 04/2012. Diese Pressemitteilung geht an der Sache vorbei, da sie sich ausschließlich zu der Frage verhält, ob die Besetzung des 2. Strafsenats mit dem kommissarischen Vorsitzenden Prof. Dr. Thomas Fischer vorschriftswidrig war oder zu werden drohte, was ich bereits hier berichtet hatte.

Dass die Pressemitteilung zugleich tendenziös ist und das Sachlichkeitsgebot verletzt, weil sie bei widerstreitenden Auffassungen innerhalb des BGH eindeutig Stellung bezieht, ist auf delegibus schön dargestellt.

Die dort ebenfalls vertetene Auffassung, dass die Anknüpfung an die Arbeistkraft des Richters der falsche Ausgangspunkt sei, ist natürlich vordergründig nicht von der Hand zu weisen, da rein faktisch der Vorsitzende natürlich die Terminierung der Verfahren „drosseln“ könnte, und so in jedem Senat 75% der Arbeitsleistung erbringen könnte. Tatsächlich ist diese Betrachtung jedoch ein rein theoretischer Ansatz, denn sie übersieht den im Strafverfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatz, welcher die Justiz auch zur Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen verpflichtet, damit Strafverfahren – auch Revisionsverfahren – in angemessener Zeit entschieden werden können.

Würde der Vorsitzende also eine entsprechende „Drosselung“ vornehmen, so würde sich gerade dadurch der rechtswidrige Zustand realisieren bzw. vertiefen, der durch die in BGHZ 37, 210 aufgestellte 75% Regelung vermieden werden soll. Darüber hinaus wäre eine solche Verfahrensweise jedenfalls evident verfassungswidrig und würde zudem gegen Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 EMRK verstoßen.

Der Streit am BGH bleibt jedoch bereits deswegen spannend, da es ja jedenfalls eine Sitzgruppe gibt, die sich als vorschriftswidrig besetzt betrachtet hat. Die Entscheidungsgründe dieses Beschlusses dürften für alle mit der Frage Beschäftigten interessant sein und werden jedenfalls von mir mit Spannung erwartet. 

Ebenfalls spannend ist die Frage, wie sich die Sitzgruppe 3 des 2. Strafsensats entscheiden wird. Eine entsprechende Entscheidung ist mir jedenfalls bisher nicht bekannt. Ich habe jedenfalls die entsprechende Rüge nunmehr auch in einem Revisionsverfahren angebracht, für welches diese Sitzgruppe zuständig ist. Also, abwarten!

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Besetzung des 2. Strafsenats – Offizielle Pressemitteilung des BGH erschienen

Seit gestern liegt nunmehr eine offizielle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zur Frage des derzeitigen „Besetzungslottos“ im 2. Strafsenat vor. In der Pressemitteilung des BGH 04/2012 heisst es unter anderem:

Mit dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 hat das Präsidium des Bundesgerichtshofs – ein aus zehn gewählten Richtern sowie dem Präsidenten bestehendes Organ richterlicher Selbstverwaltung – beschlossen, dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zugleich die Aufgaben des Vorsitzenden im 2. Strafsenat zu übertragen. Grund für diese Entscheidung ist die gesetzliche Regelung des § 21f GVG und die Auslegung, die diese Vorschrift durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hat.

Gemäß § 21f Abs. 1 GVG ist der Vorsitz in einem Spruchkörper des Bundesgerichtshofs von einem Vorsitzenden Richter zu führen. Der planmäßige stellvertretende Vorsitzende darf die Geschäfte des Vorsitzenden, wenn die Stelle etwa nach dessen Ausscheiden vakant geworden ist, für eine gewisse Übergangszeit führen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht – 11. Juli 2001, AZ. 1 DB 20/01; Bundessozialgericht – 29. November 2006, AZ. B 6 KA 34/06 B; Bundesfinanzhof – 21. Oktober 1999, AZ. VII R 15/99; Bundesgerichtshof – 13. September 2005 AZ. VI ZR 137/04). Kann die Stelle nach Ablauf dieser Zeit nicht mit einem ständigen Vorsitzenden besetzt werden, muss das Präsidium Vorsorge treffen, etwa – wie geschehen – durch die vorübergehende Übertragung des Vorsitzes auf den Vorsitzenden Richter eines anderen Senats. Entsprechend wird auch bei den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes verfahren.

Die in der Pressemitteilung angesprochene Rechtsfrage und die diesbezüglich mitgeteilten Entscheidungen sind zutreffend wiedergegeben. Das sind die Gründe, welche das Präsidium des BGH zur Änderung des Geschäftsverteilungsplans veranlasst haben mögen. Dabei hat das Präsidium des BGH jedoch zwei Dinge übersehen.
Zum einen ist äußerst fraglich, ob die vorzitierte Rechtsprechung zu einer „gewissen Übergangszeit“ bei der Neubesetzung der Stelle des Vorsitzenden überhaupt anwendbar ist. Denn die ehemalige Senatsvorsitzende Frau Dr. Rissing-van Saan ist

    planmäßig

aus dem Vorsitz des 2. Strafsenats ausgeschieden. In diesen Fällen, auch dazu gibt es Rechtsprechung, muß die Nachfolge möglichst so geregelt werden, dass diese nahtlos erfolgen kann. Wenn die Rechtmässigkeit der Besetzung des 2. Strafsenats mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Fischer als kommissarischen Vorsitzenden beim Präsidium des BGH daher auf Zweifel stößt muss man die Frage stellen, wieso dies nicht schon im Februar 2011 der Fall gewesen ist.
Zum anderen hat das Präsidium des BGH anscheinend übersehen, dass man eine rechtswidrige Besetzung nicht mit einer anderen rechtswidirigen Besetzung beheben kann. Wieso die aktuelle Besetzung des 2.Strafsenat des BGH rechtswidrig ist, habe ich in dem Artikel Strafsenate des BGH falsch besetzt hier im Blog bereits dargelegt.

Sofern es in der aktuellen Pressemitteilung weiter heißt

Der 4. Strafsenat und eine von drei Sitzgruppen des 2. Strafsenats haben vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtslage keinen Zweifel daran, dass die Senate ordnungsgemäß besetzt sind. Sie haben dementsprechend auch nach dem 1. Januar 2012 in Revisionsverfahren verhandelt und entschieden. Anders hat es eine andere Spruchgruppe des 2. Strafsenats gesehen, denen zwei andere Richter angehören. Diese Sitzgruppe hat im Verfahren 2 StR 346/11 die Auffassung vertreten, dass der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist. In dieser Sache hat der Senat die Hauptverhandlung ausgesetzt.

Mit der daraus entstandenen Situation wird sich das Präsidium des Bundesgerichtshofs in den nächsten Tagen befassen.

wäre es interessant zu erfahren, mit welcher Rechtsauffassung der 4. Strafsenat davon ausgegangen ist, korrekt besetzt zu sein. Der Hinweis darauf, dass man angesichts der „dargestellten Rechtslage“ keinen Zweifel an der richtigen Besetzung habe, ist nichtssagend. Denn die in der Pressemitteilung dargestellte Rechtslage bezieht sich allein auf die Frage, ob die Senatsbesetzung im Jahr 2011 rechtswidrig gewesen ist, nicht auf die aktuelle Fragestellung. Und wie ich oben schon sagte, man kann einem rechtswidrigen Zustand nicht durch einen anderen rechtswidrigen Zustand abhelfen!

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Strafsenate des BGH falsch besetzt?

Wie der Spiegel in seiner morgen erscheinenden Ausgabe 2/2012 berichtet, habe ich im Rahmen eines laufenden Revisionsverfahrens die fehlerhafte Besetzung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gerügt. Die Besetzung des 4. Strafsenats ist ebenso fragwürdig.

Dies liegt am neuen Geschäftsverteilungsplan des BGH für das Jahr 2012. Dort heisst es unter anderem:

„B Besetzung der Senate und der Ermittlungsrichterstellen

II. Strafsenate

2. Strafsenat
Vorsitzender Richter            Dr. Ernemann        (außerdem 4. Strafsenat)
am Bundesgerichtshof

4. Strafsenat
Vorsitzender Richter            Dr. Ernemann        (außerdem 2. Strafsenat;
am Bundesgerichtshof                                        die Tätigkeit im 2. Straf-
                                                                           senat geht im Kollisions-
                                                                           fall vor)
…“

Dem bisherigen Vorsitzenden des 4. Strafsenats wurde also nunmehr auch der Vorsitz im 2. Strafsenat zuteil.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.Das ist keine Auffassung, die ich mir ausgedacht habe, sondern diejenige des Bundesgerichtshofs selbst.

 

Der Vorsitzende des Strafsenats entscheidet in allen Revisionsverfahren im Rahmen der Beratung zwingend mit, § 139 Abs. 1 GVG. Er muss zudem wesentlichen Einfluss auf die Rechtsprechung und den Geschäftsgang seines Spruchkörpers ausüben. Wenn ein Richter Vorsitzender in zwei Spruchkörpern ist, muss daher sichergestellt sein, dass er einen richtungsweisenden Einfluss auf den Geschäftsgang und die Rechtsprechung seines Spruchkörpers behält. Dazu muss der Vorsitzende mindestens 75% seiner Aufgaben als Vorsitzender auch selbst wahrnehmen und kann sich insoweit nicht von anderen Richtern des Spruchkörpers vertreten lassen.Wer will, kann das im Einzelnen nachlesen in BGHZ 37, 210.

Beim gleichzeitigen Vorsitz in zwei Senaten des BGH muss der Vorsitzende Richter am BGH Dr. Ernemann also mindestens 150% der Arbeitsbelastung eines „normalen“ BGH-Vorsitzenden aushalten. Da ich bisher davon überzeugt war, dass Senatsvorsitzende eines Strafsenats am BGH sicherlich nicht weniger arbeiten als z.B. ein Anwalt (und wir haben bekanntlich keine 40-Stunden-Woche), kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.Laut SPIEGEL auch andere Richter am BGH nicht, ebenfalls die ehemalige Vorsitzende des 2. Strafsenats, Frau Dr. Rissing-van Saan. In diesem Sinne titelt der Spiegel dann auch „Der doppelte Richter“.

Ich werde Sie hier weiter auf dem Laufenden halten.

UPDATE 9.01.2012

Hier habe ich nun auch einen Hinweis zum Artikel im SPIEGEL gefunden…

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Eine Woche ComputerStrafrechtBLOG

So, seit einer Woche blogge ich auf blog.computerstrafrecht.info. Dafür, dass ich erst eine Woche dabei bin, sieht es schon ganz gut aus. Derzeit gibt es folgende Beiträge:

ComputerStrafrechtBLOG

Cybercrime, IT-Forensik und Datenschutz aus der Sicht des Strafverteidigers

Freiheit und Sicherheit oder Sicherheit statt Freiheit?

Sonntag, 16. Oktober 2011 16:11
Der nachfolgende Beitrag wurde von mir für die AAV-Mitteilungen 1/2007 geschrieben. Es war das große Modethema des damaligen Innenministers, Wolfgang Schäuble. Verschärfungen der Sicherheitsgesetze war das damalige politische Schlagwort. Nach den Kofferbombenattentätern von Köln folgte im September 2007 die Festnahme der sog. Sauerland-Terroristen. Dieses Verfahren konnte ich damals hautnah miterleben, weil ich zur gleichen Zeit […]

Das Computergrundrecht – 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07

Sonntag, 16. Oktober 2011 12:10
„Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informations- technischer Systeme“ Seitdem der Staatstrojaner die Debatte um Online-Durchsuchungen neu belebt hat, wird immer wieder auf die Entscheidungen 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 Bezug genommen. Dort hatte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig zu Online-Durchsuchungen geäußert. Die Entscheidung ist auch auf JurPC zu finden. Auf der Seite […]

Live Response und Post-Mortem-Analyse

Sonntag, 16. Oktober 2011 10:47
Unterschiedliche Analysemethoden In der IT-Forensik geht es um die Sicherung und Auswertung digitaler Spuren. Dabei werden zwei grundlegend verschiedene Ansätze bei der Untersuchung von Computersystemen unterschieden. Die sog. Live-Response und die Post-Mortem-Analyse. Die Post-Mortem-Analyse ist im Bereich strafrechtlicher Ermittlungsverfahren die Regel. Es geht dabei um die Auswertung von Datenträgern ausgeschalteter IT-Systeme. Viele Daten kann man […]

Justizstatistik zur TKÜ für das Jahr 2010

Samstag, 15. Oktober 2011 23:59
Spitzenreiter Drogendelikte, Betrug und Steuerhinterziehung im Mittelfeld, Schlusslichter Terrorismus und Völkermord Das Bundesamt für Justiz stellt jährlich eine Statistik zur Verfügung, aus der sich die Anzahl der Telekommuikationsüberwachunsmaßnahmen im vergangenen Jahr ergibt. Die einzelnen Statistiken finden sich hier. Wie die Statistik zur TKÜ 2010 zeigt, sind schwerste Straftaten wie Terrorismus, Völkermord und Mord vergleichsweise unterrepräsentiert. […]

Von Methusalem-Piraten und Möllemännern

Freitag, 14. Oktober 2011 00:54
FDP – Piratenpartei belebt das Geschäft! Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat im SPIEGEL-Interview eine Aufklärung der Staatstrojaner-Affäre gefordert. Lesen kann man das ganze hier. Dabei mahnt sie zum einen eine wirksamere Kontrolle der Exekutive an, zum anderen eine genauere Kontrolle bei der Auftragsvergabe an private Firmen, der Bayerntrojaner war von der privaten Firma DigiTec entwickelt worden. Interessant […]

Netzsperren – Volksrepublik China als Vorbild

Mittwoch, 12. Oktober 2011 11:12
Zensur im Internet – Sinn und Unsinn von Netzsperren Seit einiger Zeit ist eine kontroverse politische Debatte über sog. “Netzsperren” entbrannt. Das nach heißer Debatte und mehrfachen Änderungen mittlerweile vom Bundestag verabschiedete “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” (Zugangserschwerungsgesetz) ist zwischenzeitlich in Kraft getreten und wurde am 17.02.2010 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil […]

Wie das Computerstrafrecht erstmals kodifiziert wurde – 2. WiKG

Dienstag, 11. Oktober 2011 23:34
Das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (2. WiKG) Obwohl das Phänomen der Computerkriminalität bereits seit Anfang der siebziger Jahre bekannt ist, wurden die bestehenden Gesetzeslücken erst rund 15 Jahre später geschlossen. Bereits 1972 wurde vom damaligen Bundesjustizminister Gerhard Jahn eine Sachverständigenkommission bezüglich der Schaffung neuer Straftatbestände im Bereich der Computerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland […]

Rätselraten: Bundestrojaner oder Bayerntrojaner?

Montag, 10. Oktober 2011 15:25
Bundestrojaner, Landestrojaner oder Bayerntrojaner, was hat der CCC untersucht? Die Antwort ist einfach, die Diktion des CCC war von Anfang an “Staatstrojaner”. In unserem föderalen Staat gibt es neben dem Bund auch Länder. Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) gibt des die einzelnen Landeskriminalämter (LKA). Auch gibt es neben dem Bundesamt dür Verfassungschutz (BfV) auch die Landesämter […]

Bundestrojaner – natürlich wird dementiert!

Montag, 10. Oktober 2011 09:44
Was zu erwarten war ……. ist nunmehr eingetreten. Auch wenn die Pressemeldungen des BMI und die des BKA sich derzeit in Schweigen hüllen, soll ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) dementiert haben, dass die vom CCC untersuchte Software jemals vom BKA eingesetzt wurde. Wunderbar! Dann ist ja alles in Ordnung. Gestern hatte ich geschrieben Besser natürlich […]

Bundestrojaner reloaded – CCC vs. BKA

Sonntag, 9. Oktober 2011 21:37
Der Bundestrojaner – eine unendliche Geschichte, bis zur Abschaffung leider ohne Happy End …… Nachdem gestern die Nachricht verbreitet wurde, dass dem ChaosComputerClub (CCC) einige Exemplare des sogenannten “Bundestrojaners” zugespielt wurden, ist die Aufregung nach wie vor groß! Die Untersuchungen des CCC an den als dll-Datei getarnten Spähprogrammen sind in einem “Staatstrojaner-Report” ausführlich dargestellt, […]
Hoffentlich folgen noch zahlreiche weitere…..
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ComputerStrafrechtBlog

So, heute habe ich nicht lange gefackelt. Während ich mit meinem Referendar im Augenblick ohnehin an einem Web-Projekt sitze, habe ich ein geeignetes WordPress-Theme gefunden. Kurzerhand ein weiteres WordPress installiert, Theme installiert und Domainrecord geändert, fertig war blog.computerstrafrecht.info.

Auslöser war bei mir wohl, dass seit gestern die wunderschöne Berichterstattung um den dilettantischen Bundestrojaner auf Hochtouren läuft. Seit längerem beschäftige ich mich ja mit dem Thema Computerstrafrecht und IT-Forensik.

Da die alte Seite computerstrafrecht.info ca. 2003 ins Leben gerufen wurde, anschließend in die KKB-Homepage integriert wurde und seitdem dort rumgammelt, habe ich oft überlegt, das Projekt neu ins Leben zu rufen. Ein Blog erscheint mir da zunächst als die schnellste Möglichkeit, einen neuen Anfang zu machen.

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