Ich hatte hier berichtet, dass ich im Rahmen eines Revisionsverfahrens die Besetzung des 2. Strafsenats als fehlerhaft gerügt habe. Über meine Rüge wurde bisher nicht entschieden, allerdings fand wohl gestern der erste Sitzungstag in diesem Jahr statt. Dort hat der 2. Strafsenat des BGH kurioserweise divergierend entschieden, einmal dahingehend, man sei korrekt besetzt, einmal dagingehend, man sei verfassungswidrig besetzt.
Einen Artikel diesbezüglich findet man heute in der SZ. Dort heisst es:
Ein halber Vorsitzender ohne Ernennungsurkunde oder ein doppelter ohne ausreichende Aktenkenntnis: Was nun rechtens ist, weiß selbst der 2. Strafsenat nicht. Am Mittwoch hatte das fünfköpfige Senat – in einer um zwei Richter veränderter Besetzung – nämlich noch einen zweiten Fall zu entscheiden. Das Ergebnis ließ sämtliche Juristen im Saal ratlos zurück. ‚In willkürfreier Auslegung‘ sei man zur Auffassung gelangt, der Senat sei doch ordnungsgemäß besetzt.
(http://www.sueddeutsche.de/55E38m/411469/Richter-mit-Doppelleben.html)
Verrückt! Jetzt hat man nicht nur divergierende Rechtsprechung einzelner Senate, sondern auch innerhalb eines Senats. Für die Revisionsführer heisst es daher wohl derzeit, „Besetzungslotto“ zu spielen. Je nachdem, welche Sitzgruppe des 2. Strafsenats über die Revision zu entscheiden hat wird diese
a) derzeit nicht entschieden, da man nicht korrekt besetzt ist
b) entschieden, weil man korrekt besetzt ist
Die von Variante b) Betroffenen können bei dieser Sachlage natürlich nach „Gewinn“ einer Verwerfung der Revision mit beachtlichen Argumenten eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
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