Do you speak english? – Englisch demnächst als Gerichtssprache

Flagge United Kingdom

Die aktuelle Fassung des Paragraphen 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet wie folgt:

§ 184 GVG

Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.

Das wird sich – nach dem Willen des Gesetzgebers – bald ändern. Jedenfalls im Bereich des internationalen Handelsrechts. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) ist vorgesehen, vor neu zu schaffenden Kammern für internationale Handelssachen auch Englisch als Gerichtssprache zuzulassen. In der Begründung heisst es unter anderem;

“Die Attraktivität des deutschen Rechtssystems und der deutschen Justiz für Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug leidet jedoch darunter, dass in § 184 GVG immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schrecken davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln.” (BT-Drucksache 18/1287)

Daher soll der jetzige Wortlaut des § 184 GVG in der Neufassung zu dessen Absatz 1 werden. Sodann sollen folgende Absätze angefügt werden:

„(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder dasVerfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Erfolgt ein Beitritt nach § 74 Absatz 1 der Zivilprozessordnung, ist auf Antrag des Dritten ein Dolmetscher hinzuzuziehen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortzuführen. § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt. Urteilsund Beschlussformeln von in englischer Sprache abgefassten Entscheidungen des Gerichts sind, sofern sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, in die deutsche Sprache zu übersetzen.

(3) Vor dem Bundesgerichtshof kann in internationalen Handelssachen das Verfahren in englischer Sprache geführt werden. Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.“

Nach § 185 Abs. 2 GVG können schon nach geltendem Recht Teile von Gerichtsverhandlungen in einer fremden Sprache stattfinden, wenn alle beteiligten Personen dieser fremden Sprache mächtig sind. Ist diese Neuregelung sinnvoll? Was meinen Sie?

Print Friendly, PDF & Email

Veranstaltungshinweis – 7. EU-Strafrechtstag

EU Strafrechtstag 2014 - Plakat Am 19. & 20. September 2014 findet – traditionell im Uni Club in Bonn – der 7. EU-Strafrechtstag unter dem Titel “Europa: Verteidigung tut not” statt.

Die Veranstaltung, die mittlerweile zu der führenden Veranstaltung zum EU-Strafrecht in Deutschland avanciert sein dürfte, ist auch dieses Jahr mit hochkarätigen Referenten besetzt. Wie jedes Jahr wird sie veranstaltet von der Strafverteidigervereinigung NRW in Zusammenarbeit mit dem Organisiationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und der Zeitschrift Strafverteidiger (StV). Die Veranstaltung ist wie letztes Jahr wieder zweitägig konzipiert, am Freitag gibt es Workshops für Praktiker und am Samstag die rechtspolitisch orientierten Referate mit abschliessender Podiumsdiskussion.

Das derzeitige Programm sieht wie folgt aus:

FREITAG 19. SEPTEMBER 2014

UNIVERSITÄTSCLUB BONN 14:00 – 18:00 UHR

PRAKTIKERSEMINAR: VERTEIDIGUNG ÜBER GRENZEN

 

Der ausländische Beweis. Verteidigung gegen und mit Beweismitteln aus dem Ausland.
RA’in Dr. Anna Oehmichen, Mainz

Auslieferung in Europa. Verteidigung gegen Europäischen Haftbefehl.
Im Fokus: Abwesenheitsurteile und Voraussetzungen Notwendiger Verteidigung.
RA’in Miriam Schlei, Düsseldorf

Neues Recht Grenzüberschreitend
Überstellung Verurteilter und Übertragung von Strafvollstreckung und Unterbringung nach §§ 63 ff StGB, Überwachung von Haftverschonungs- und Bewährungsauflagen
StA Dr. Sebastian Trautmann, JM NRW & RA Carl W. Heydenreich, Bonn

SAMSTAG 20. SEPTEMBER 2014

UNIVERSITÄTSCLUB BONN 9:30 – 18:00 UHR

EU-STRAFRECHTSTAG – SAMSTAGSPLENUM

 

Garantie auf Verteidigung
Legal Aid – Pro Deo – Pflichtverteidigung – Notwendige Verteidigung in Europa
Johanna Engstroem, EU-Kommission, DG Justice, Brüssel
RA Dian Brower, ECBA, Utrecht

Verteidigung in transnationalen Strafverfahren
Eine Bestandsaufnahme
Prof. Dr. Jörg Arnold, MPI, Freiburg

Der Europäische Staatsanwalt
Stand der Diskussion nach dem Kommissionsvorschlag
OStA beim BGH Dr. Hans-Holger Herrnfeld, BMJ
Strafverfolgung ohne Grenzen. Die Europäische Ermittlungsanordnung

Möglichkeiten gesetzlicher Realisierung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA)
Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Würzburg

Das Schicksal der Verwertungsverbote
Prof. Dr. Henning Radtke, BGH, 1. Strafsenat

BRÜSSELER RUNDE – PODIUMSDISKUSSION

STRAFRECHTSRAUM EUROPA

Der Vortrag von Frau Johanna Engstroem erfolgt in englischer Sprache. Es wird ein Skript in deutscher Sprache ausliegen.

Ergänzende Infomationen zu den Preisen sowie ein Flyer zum Download stehen auf der EU-Strafrechtstag-Seite der Strafverteidigervereinigung NRW bereit.

Print Friendly, PDF & Email