In eigener Sache – warum dieser Blog nach zwölf Jahren wieder schreibt

23. Oktober 2026
Rechtsanwalt Thomas Koll, Fachanwalt für Strafrecht in Aachen
Von Thomas Koll

Fachanwalt für Strafrecht in Aachen. Dies ist mein Arbeitsblog – Notizen, oft vorläufig, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Der letzte Beitrag vor der langen Pause erschien hier im Juli 2014. Seit Ende September schreibe ich wieder, zweimal in der Woche. Für alle, die sich fragen, was aus diesem Blog werden soll, hier ein paar Sätze in eigener Sache.

Ein Arbeitsblog

STRAF!Verteidiger ist ein Blog aus meiner täglichen Arbeit. Ich verteidige seit 2003 ausschließlich in Strafsachen und bin an den meisten Tagen der Woche bei Gericht. Was mir dort begegnet, in der Hauptverhandlung, in der Akte, in den Entscheidungen der Obergerichte, landet hier als Arbeitsnotiz. Das heißt auch, dass nicht jeder Beitrag ein abgeschlossener Aufsatz ist. Manches ist vorläufig, manches eine erste Einschätzung, die ich später korrigiere. Wer eine systematische Darstellung sucht, ist in Kommentaren und Fachzeitschriften besser aufgehoben. Wer wissen will, wie ein Strafverteidiger eine Entscheidung liest und was er daraus für seine Arbeit mitnimmt, ist hier richtig.

Zwischen 2011 und 2014 habe ich hier schon einmal regelmäßig geschrieben. Zu den Beiträgen aus dieser Zeit gehören die über die Besetzung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs im Jahr 2012, als ein Vorsitzender Richter zwei Senate zugleich führen sollte und ich das in Revisionsverfahren gerügt habe (Strafsenate des BGH falsch besetzt?). Diese alten Beiträge bleiben stehen. Sie sind als Archiv 2011–2014 gekennzeichnet, weil sie den damaligen Stand von Rechtsprechung und Gesetz wiedergeben und nicht fortgeschrieben werden.

Warum gerade jetzt

Dass ich gerade jetzt wieder anfange, hat vor allem mit zwei Entwicklungen zu tun. Die erste ist die Debatte über die Beschleunigung des Strafprozesses. Seit Jahren wird die Strafprozessordnung mit dem Argument umgebaut, die Verteidigung verzögere die Verfahren, und eine Kommission des Bundesministeriums der Justiz arbeitet gerade an der nächsten Reform. Wer in dieser Debatte die Sicht aus dem Gerichtssaal vermisst, muss sie selbst einbringen.

Die zweite ist der Wandel der Verfahren selbst. Viele Anklagen stehen heute auf Daten, auf Protokollen der Telekommunikationsüberwachung, auf Chats aus Kryptohandys und auf Auswertungen, die niemand mehr vollständig nachvollzieht. Die Verteidigung muss mit diesen Mengen umgehen können, und darüber lohnt es sich zu schreiben. Was ich hier festhalte, prüfe ich an der Quelle. Entscheidungen verlinke ich im Volltext, Gesetzestexte nach der amtlichen Fassung, und wenn mir ein Fehler unterläuft, korrigiere ich ihn sichtbar.

Aus der Sicht der Verteidigung

Ich schreibe als Strafverteidiger und aus der Sicht der Verteidigung. Das ist keine Neutralität, und es soll auch keine sein. Für die Auswahl und die Bewertung der Themen gilt eine einfache Regel. Je stärker eine Entscheidung in die Rechte von Beschuldigten, Angeklagten und anderen Beteiligten des Verfahrens eingreift, desto kritischer sehe ich sie mir an. Die Rechte der Verletzten nehme ich davon ausdrücklich aus. Dasselbe gilt für jeden Grundrechtseingriff, ob es um eine körperliche Untersuchung geht, um Telekommunikationsüberwachung, um eine Durchsuchung oder um Untersuchungshaft.

Kritik richtet sich dabei gegen Entscheidungen und ihre Folgen, nicht gegen die Richterinnen und Richter, die sie getroffen haben. Und wo eine Entscheidung Rechte stärkt, sage ich das genauso deutlich und schreibe dazu, wie Verteidiger sie nutzen können.

Was hier erscheint

Den Grundstock bilden aktuelle Entscheidungen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs. Ich verlinke jeweils den Volltext beim Gericht und die Pressemitteilung, damit jeder nachlesen kann, ob meine Lesart trägt. Zu jeder besprochenen Entscheidung gehört ein Abschnitt darüber, was sie für die Verteidigung in der Praxis bedeutet, denn darum geht es mir am Ende. Daneben stehen Beiträge zu Fragen, die mich in der täglichen Arbeit beschäftigen, vom Beweisantragsrecht bis zur Vergütung des Pflichtverteidigers. In den kommenden Wochen beginne ich mit einer kleinen Reihe über das Wort Konfliktverteidigung, über die Umbauten der Strafprozessordnung seit 2017, über die Frage, ob das Ausschöpfen von Verfahrensrechten eine Unart oder eine Pflicht ist, und über das Gebührenrecht als Mittel der Disziplinierung.

Beobachtungen aus eigenen Verfahren kommen nur so vor, dass niemand daraus auf ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten Mandanten schließen kann. Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO geht jedem Blogbeitrag vor. Deshalb lasse ich zwischen einem Verfahren und einem Beitrag darüber in der Regel Zeit vergehen und verändere, was einen Fall wiedererkennbar machen würde. Wer glaubt, sich oder sein Verfahren in einem Beitrag wiederzuerkennen, irrt deshalb in aller Regel.

Was dieser Blog nicht ist

Die Beiträge sind keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer eine Vorladung bekommen hat, eine Durchsuchung erlebt hat oder einen Angehörigen in Untersuchungshaft weiß, sollte seine Frage nicht in die Kommentare schreiben, sondern einen Verteidiger anrufen. Die Kommentare sind offen für fachliche Diskussion. Ich freue mich über Widerspruch, gerade von Kolleginnen und Kollegen, von der Staatsanwaltschaft und aus der Richterschaft.

Wer mehr über mich wissen will, findet das ausführliche Profil auf ra-koll.de und eine kürzere Fassung unter Über mich. Über digitale Beweise im Strafverfahren, das Thema, das in fast jedem großen Verfahren inzwischen den Ausschlag gibt, schreibe ich auf computerstrafrecht.info. Mandate übernehme ich über meine Kanzlei Koll & Tamrzadeh in Aachen.

Neue Beiträge erscheinen in der Regel dienstags und freitags. Wer nichts verpassen will, kann den RSS-Feed abonnieren.

Quelle: STRAF!Verteidiger · https://blog.ra-koll.de/in-eigener-sache-arbeitsblog/ · Stand des Beitrags: 23.10.2026

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